var txt1="<strong>Kundennummer</strong><br>Ihre Kundennummer ben&ouml;tigen Sie, wenn Sie Anfragen zu Ihren Vertr&auml;gen oder Ihrer Rechnung haben (schriftlich, telefonisch) und dient zu eindeutigen Identifizierung. Sie findet ebenfalls Anwendung, um Ihre Stromvertr&auml;ge beim StromBanking frei zuschalten."

var txt2="<strong>Vertragskonto</strong><br>Alle Vertr&auml;ge, die Sie f&uuml;r Ihre Verbrauchsstelle mit uns abgeschlossen haben, sammeln wir unter einer oder mehreren Vertragskontonummern. Unter diesem Vertragskonto wird Ihr kompletter Zahlungsverkehr mit der E.ON Th&uuml;ringer Energie verwaltet. Bitte geben Sie Ihre Vertragskontonummer bei allen Zahlungen und R&uuml;ckfragen an."

var txt3="<strong>Verbrauchsstelle</strong><br>Dies ist der Ort (Stra&szlig;e/Ort/Lagezusatz) an den die Energie geliefert wird. Die Verbrauchsstelle kann mehrere Energiearten (Strom und/oder Erdgas) umfassen. Bitte beachten Sie: die Lieferanschrift kann von der Rechnungsanschrift abweichen."

var txt4="<strong>Zeitraum</strong><br>Hier ist der Zeitraum (Datum von/bis) genannt, f&uuml;r den die Energiekosten berechnet werden."

var txt5="<strong>Gesamtbetrag</strong><br>Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Energieverbrauch entstanden sind." 

var txt6="<strong>Rechnungsbetrag bzw. Guthaben</strong><br>Hier finden Sie den zu zahlenden oder gutzuschreibenden Betrag aus der Differenz &quot;Gesamtbetrag&quot;  (Strom / Erdgas) und &quot;bezahlten Abschl&auml;gen&quot;. Ergibt sich daraus ein Guthaben, das h&ouml;her als der erste Abschlag ist, wird dieser Betrag Ihnen gutgeschrieben. Ist das Guthaben kleiner erfolgt eine Verrechnung mit dem ersten neuen Abschlag. Der Rechnungsbetrag ist zum ersten Abschlagstermin f&auml;llig."

var txt7="<strong>Z&auml;hlpunkt</strong><br>Der Z&auml;hlpunkt bezeichnet &uuml;ber einen Schl&uuml;ssel die Stelle, an der die Versorgungsleistung erbracht oder ermittelt wird. Dieser Schl&uuml;ssel ver&auml;ndert sich nicht und ist ein wichtiges Identifizierungsmerkmal beim Wechsel des Energielieferanten. "

var txt8="<strong>Einzelaufstellung der Zahlungen und Kosten</strong> <br>Diese Aufstellung gibt Ihnen Auskunft &uuml;ber die geleisteten Zahlungen, welche in dem abgerechneten Zeitraum von Ihnen entrichtet wurden. Die geleisteten Zahlungen werden als negative Zahl dargestellt. Unter Kosten werden z. B. Mahnkosten abgebildet."

var txt9="<strong>Abschlagszahlungen f&uuml;r die neue Abrechnungsperiode</strong> <br>Der Abschlag f&uuml;r den neuen Abrechnungszeitraum wird auf Grundlage Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum und den aktuell g&uuml;ltigen Preisen errechnet. Pro Abrechnungsperiode erheben wir insgesamt zehn Abschl&auml;ge."

var txt10="<strong>F&auml;lligkeit der Abschl&auml;ge</strong><br>Hier sind die Termine (F&auml;lligkeiten) aufgelistet, an denen die jeweiligen Abschlagsbetr&auml;ge bezahlt sein m&uuml;ssen. Zu diesem Zeitpunkt werden wir, wenn Sie uns eine Einzugserm&auml;chtigung erteilt haben, den Abschlagsbetrag von Ihrem Konto abbuchen. F&uuml;r den Fall, dass Sie die Abschlagsbetr&auml;ge &uuml;berweisen, ber&uuml;cksichtigen Sie bitte, dass das Datum des Zahlungseinganges auf dem Konto der E.ON Th&uuml;ringer Energie AG ma&szlig;geblich ist."

var txt11="<strong>Einzelaufstellung zur Abrechnung Strom</strong><br>In dieser &Uuml;bersicht wird Ihr Energieverbrauch dargestellt. Der &Uuml;berschrift k&ouml;nnen Sie entnehmen, um welche Energieart es sich handelt. "

var txt12="<strong>Z&auml;hlernummer</strong><br>Auf der Vorderseite Ihres Z&auml;hlers finden Sie die Z&auml;hlernummer direkt unter dem Z&auml;hlwerk."

var txt13="<strong>Zeitraum von / bis</strong><br>Innerhalb eines Abrechnungszeitraumes kann es mehrere Verbrauchszeitr&auml;ume geben. Gr&uuml;nde hierf&uuml;r sind z.B. Zwischenablesungen, Z&auml;hlerwechsel oder Preis&auml;nderungen."

var txt14="<strong>Z&auml;hlerstand alt / neu </strong><br>An dieser Stelle sind die Z&auml;hlerst&auml;nde zu Beginn und zum Ende des Verbrauchszeitraums aufgef&uuml;hrt. In den Fu&szlig;noten erhalten Sie genaue Informationen, wie diese Z&auml;hlerst&auml;nde ermittelt wurden. Beim Erdgas wird die verbrauchte Menge in Kubikmeter (m&sup3;) und beim Strom in Kilowattstunden (kWh) gemessen."

var txt15="<strong>Verbrauch kWh</strong><br>Das ist die Anzahl an Kilowattstunden (kWh), die Sie verbraucht haben. Beim Strom errechnen sich die verbrauchten Kilowattstunden aus der Differenz von neuem und altem Z&auml;hlerstand."

var txt16="<strong>Stromabrechnung</strong> <br>Hier finden Sie Ihr gew&auml;hltes Produkt mit den Preisbestandteilen. Unter Ber&uuml;cksichtigung des Verbrauchs und der Anzahl Tage im Abrechnungszeitraum wird der Nettobetrag errechnet. Auf den Nettobetrag wird die Umsatzsteuer berechnet und so der Bruttobetrag ermittelt. Falls in Ihrem Abrechnungszeitraum Bonuszahlungen oder auch &Auml;nderungen der Preise bzw. der Umsatzsteuer aufgetreten sind, erkennen Sie es in dieser Tabelle."


var txt17="<strong>Im Nettobetrag ist enthalten</strong><br>Die nachstehend aufgef&uuml;hrten Betr&auml;ge m&uuml;ssen aufgrund gesetzlicher Regelungen durch das Energieversorgungsunternehmen vom Kunden eingenommen und abgef&uuml;hrt werden."

var txt18="<strong>EEG-Umlage</strong><br>Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien - zum Beispiel aus Biomasse, Windkraft oder Sonnenenergie - vorrangig abzunehmen und daf&uuml;r einen festgelegten Preis zu zahlen. Ziel ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu erm&ouml;glichen und den Beitrag regenerativer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erh&ouml;hen. Die Kosten werden von allen Kunden durch die sogenannte EEG-Umlage (auch &quot;EEG-Abgabe&quot;) getragen."

var txt19="<strong>KWKG-Umlage</strong><br>Das Kraft-W&auml;rme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) f&uuml;r die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-W&auml;rme-Kopplung ist am 1. April 2002 in Kraft getreten. Netzbetreiber sind verpflichtet, den in KWK-Anlagen erzeugten Strom in ihr Versorgungsnetz einzuspeisen und zu verg&uuml;ten. Auch diese Kosten werden von allen Kunden durch die sogenannte KWKG-Umlage (andere Bezeichnungen: &quot;KWK-Abgabe&quot;  oder &quot;KWK&quot;) getragen."

var txt20="<strong>Stromsteuer</strong><br>Die Stromsteuer ist eine spezielle Verbrauchsteuer, die mit Wirkung zum 1. April 1999 eingef&uuml;hrt wurde. Die Stromsteuer entsteht mit der Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz. Der Regelsteuersatz betr&auml;gt seit 1. Januar 2003 2,05 Cent pro kWh."

var txt21="<strong>Vorjahresvergleich</strong><br>In der Darstellung sehen Sie, ob Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr gestiegen oder gesunken ist. Beachten Sie hier den eventuell unterschiedlichen Abrechnungszeitraum gegen&uuml;ber der Vorperiode."

var txt22="<strong>Ausweis Netznutzungsentgelte, Stromkennzeichnung und Umweltauswirkungen</strong><br>Hier erhalten Sie Informationen &uuml;ber die H&ouml;he der in Ihrem Bruttobetrag des Strombezuges enthaltenen Kosten f&uuml;r die Netznutzung und Abgaben durch gesetzliche Steuern.<br>Die Stromkennzeichnung gibt Ihnen Auskunft &uuml;ber die durchschnittliche Energietr&auml;gerzusammensetzung des gelieferten Stromes und des Stromes in Deutschland sowie die damit verbundenen Umweltauswirkungen."

var txt23="<strong>z-Zahl (Zustandszahl)</strong><br>Die Zustandszahl ber&uuml;cksichtigt die Temperatur, H&ouml;henzone und die Druckstufe Ihrer Verbrauchsstelle f&uuml;r Erdgas. Sie wandelt rechnerisch den tats&auml;chlichen Zustand des Gases auf den Normzustand des Gases um."

var txt24="<strong>Brennwert</strong><br>Der Brennwert gibt die in einem Normkubikmeter Brennstoff enthaltenen Kilowattstunden an. Der Brennwert aus einem Kubikmeter Erdgas betr&auml;gt zwischen 9,8 und 11,2 kWh. Er wird exakt monatlich ermittelt und mit Ihrem monatlichen Verbrauch multipliziert."

var txt25="<strong>Energiesteuer</strong><br>Was beim Strom die Strom- bzw. &Ouml;kosteuer ist, ist beim Erdgas die Energiesteuer. Bekannt ist die Energiesteuer auch unter dem Namen Erdgassteuer. Die Erdgasversorger sind verpflichtet, die Energiesteuer vom Letztverbraucher (derjenige, der die Ware Erdgas nutzt) einzuziehen und an den Staat abzuf&uuml;hren."

var txt26="<strong>Steuerbeg&uuml;nstigtes Erdgas</strong><br>Zu diesem Hinweis sind wir als Erdgaslieferant verpflichtet. Die Information ist f&uuml;r Sie wichtig, wenn Sie Erdgas zu einem anderen Verwendungszweck (hier Kraftstoff) nutzen. Denn dann gelten ggf. andere Steuers&auml;tze. Deshalb in Zweifelsf&auml;llen beim Hauptzollamt nachfragen."

var txt27="<strong>&sect; 25 Absatz 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)</strong><br>Hier erfahren Sie, dass der Erdgasversorgungsnetzbetreiber seit 1. Januar 2007 nicht mehr die E.ON Th&uuml;ringer Energie AG, sondern die TEN Th&uuml;ringer Energienetze GmbH ist. Der Hinweis ist eine gesetzliche Pflichtangabe."

var txt28="<strong>Hs</strong><br>Der Brennwert Hs (veraltet kalorischer Brennwert oder oberer Heizwert Ho) ist ein Ma&szlig; f&uuml;r die spezifisch je Bemessungseinheit in einem Stoff enthaltene thermische Energie."
