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Moderne Erdgasfahrzeuge erfüllen selbstverständlich die D4-Abgasnorm.
Auch bei der fälligen Kraftfahrzeugsteuer hat der Fahrer eines Erdgasfahrzeuges im Vergleich zum Diesel die Nase weit vorn!
Denn auf Erdgasfahrzeuge wird die Kfz-Steuer für Ottomotoren erhoben,
die im Schnitt um 55 Prozent günstiger ist als die Kfz-Steuer für
Dieselfahrzeuge.
Die Höhe dieser Kraftfahrzeugsteuer richtet sich in Deutschland nach den Abgasemissionen des Fahrzeugs.
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Aufgepasst!
Ab 1. Juli diesen
Jahres wird die sogenannte CO2-Steuer eingeführt. Diese gilt zunächst nur
für Neuwagen und basiert auf zwei Komponenten. Einerseits wird wie bisher
die Größe des Hubraumes eines Fahrzeuges zugrunde gelegt, andererseits auch
seine CO2-Emmission. So sind beim Erdgasfahrzeug wie beim Benziner 2 Euro
pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zu zahlen. Für alle
Dieselmodelle werden 9,50 Euro fällig. Beim CO2-Ausstoß hat der Gesetzgeber
eine Freigrenze von 120 Gramm je Kilometer eingeräumt. Jedes Gramm darüber
kostet 2 Euro. Grundlage hierfür ist der in den Fahrzeugpapieren
eingetragene durchschnittliche Kohlendioxidausstoß.
Bei bivalenten Fahrzeugen (gleichwertiger Benzintank) zählt nach Angaben des
Bundesverkehrsministeriums der CO2-Ausstoß im Erdgasbetrieb.
Ein Kostenvergleich (pro Jahr) am Beispiel VW Passat EcoFuel:
mit 1,4-Liter-Motor
- 28 Euro
mit gleichwertigem Benzinantrieb - 156 Euro
mit Dieselantrieb ausgestattet -
266 Euro
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