Bei einem Umzug bitte beachten!
Im Fall eines Umzugs können Sie bestehende Strom-
oder Erdgas-Lieferverträge kündigen beziehungsweise
ummelden. Allerdings gilt dafür eine Frist von zwei
Wochen zum Monatsende. Die Frist gilt nicht rückwirkend.
Sie sollten also unbedingt daran denken, uns rechtzeitig
zu informieren! Um Missverständnisse zu vermeiden,
notieren Sie beim Auszug aus Ihrer alten Wohnung bitte
den Zählerstand und lassen uns diesen zum Erstellen der
Endabrechnung zukommen.
Das ist wichtig:
Für Ihr neues Zuhause sollten Sie sich zeitnah ein neues
Strom- oder Erdgasprodukt der E.ON Thüringer Energie
aussuchen, um nicht automatisch in die teurere
Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers eingestuft
zu werden. Bei der Wahl des passenden Produktes beraten
wir Sie gern.