Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: EnergieSparPaket

Gut beraten - mit dem EnergieSparPaket für Ihre Kommune


Ab 1. Juli 2009 sind Erstellung und Aushang eines Energieausweises für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche ab 1.000 m² Pflicht.

 

Abbildung: Personengruppe

Wir unterstützen Sie hierbei mit unserem EnergieSparPaket. Dieses fördern wir mit 50 Prozent der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro. Zwischen folgenden Varianten können Sie wählen:

 

  • EnergieSparPaket „Bedarf“
    (Energieberatung, EnergieBericht und bedarfsorientierter Energieausweis)
  • EnergieSparPaket „Verbrauch“
    (Energieberatung, EnergieBericht und verbrauchsorientierter Energieausweis)
  • verbrauchsorientierter Energieausweis

 

Den Auftrag zum EnergieSparPaket mit weiteren Informationen zu den Förderbedingungen und Kosten erhalten Sie hier.

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