Am 14. Oktober 2011 haben die Übertragungsnetzbetreiber entsprechend den
Forderungen aus der Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009
die
EEG-Umlage für das Jahr 2012 bekannt gegeben.
Diese beträgt 3,592 Cent netto und ist im Kalenderjahr 2012
bundeseinheitlich auf jede gelieferte Kilowattstunde zu bezahlen
(weitere Informationen unter www.eeg-kwk.net).
Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) vom 19. März
2002 besteht ebenfalls ein Anspruch von Anlagenbetreibern gegenüber den
Netzbetreibern auf Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen, sofern diese die
gesetzlichen Anforderungen
erfüllen.
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