Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Am 14. Oktober 2011 haben die Übertragungsnetzbetreiber entsprechend den Forderungen aus der Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 die
EEG-Umlage für das Jahr 2012 bekannt gegeben.
Diese beträgt 3,592 Cent netto und ist im Kalenderjahr 2012 bundeseinheitlich auf jede gelieferte Kilowattstunde zu bezahlen (weitere Informationen unter www.eeg-kwk.net).
 


Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) vom 19. März 2002 besteht ebenfalls ein Anspruch von Anlagenbetreibern gegenüber den Netzbetreibern auf Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen
erfüllen.

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