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Wie bereits per Rechnungsbeileger angekündigt, verändert sich bei
Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) der Aufbau der
Erdgasrechnung. Grund dafür ist eine neue gesetzliche Regelung der
Bundesnetzagentur (Beschluss BK7-06-067 GeLi Gas).
Die strikte Trennung von Vertriebs- sowie Netzprozessen verlangt die
Schaffung einheitlicher Kommunikationsstandards für den
Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreibern. Für die
Abwicklung dieses Geschäftsprozesses soll der allgemeine Datenumfang auf
die notwendigen Informationen für die Abrechnung beschränkt werden.
Neu: Ab sofort finden Sie unter dem Punkt "Verbrauchsermittlung" nur
noch die Zählernummer, die Zustandszahl (Z-Zahl), den Brennwert sowie
den Verbrauch in kWh. Die Anzeige von Zählerstand alt und neu, der
Zählerstandsdifferenz (Betriebsvolumen) in m3 sowie die
Spalte Nm3 (Normvolumen) entfallen, wie in der Grafik zu
sehen. Zählerstände und Energiewerte dürfen nicht mehr gemeinsam
übermittelt werden.
Auf den anderen Seiten Ihrer Rechnung bleibt alles beim Alten.
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