Schmuckgrafik: Rundbogen

Überschrift

Wie bereits per Rechnungsbeileger angekündigt, verändert sich bei Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) der Aufbau der Erdgasrechnung. Grund dafür ist eine neue gesetzliche Regelung der Bundesnetzagentur (Beschluss BK7-06-067 GeLi Gas).

Die strikte Trennung von Vertriebs- sowie Netzprozessen verlangt die Schaffung einheitlicher Kommunikationsstandards für den Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreibern. Für die Abwicklung dieses Geschäftsprozesses soll der allgemeine Datenumfang auf die notwendigen Informationen für die Abrechnung beschränkt werden.

Neu: Ab sofort finden Sie unter dem Punkt "Verbrauchsermittlung" nur noch die Zählernummer, die Zustandszahl (Z-Zahl), den Brennwert sowie den Verbrauch in kWh. Die Anzeige von Zählerstand alt und neu, der Zählerstandsdifferenz (Betriebsvolumen) in m3 sowie die Spalte Nm3 (Normvolumen) entfallen, wie in der Grafik zu sehen. Zählerstände und Energiewerte dürfen nicht mehr gemeinsam übermittelt werden.

Auf den anderen Seiten Ihrer Rechnung bleibt alles beim Alten.




 

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